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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

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Die Richtlinie ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. Juni 2027.

Die Richtlinie ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. Juni 2027.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    LEADER soll als wesentlicher Entwicklungsansatz der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse verleihen. Bei umfassender Beteiligung der Akteure vor Ort ist ein möglichst großer Beitrag für einen erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum zu leisten. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Potentiale als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.

    LEADER soll als wesentlicher Entwicklungsansatz der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse verleihen. Bei umfassender Beteiligung der Akteure vor Ort ist ein möglichst großer Beitrag für einen erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum zu leisten. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Potentiale als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.

  • Was wird gefördert?

    • Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage regionaler Entwicklungsstrategien (Teil II A)
    • Umsetzung von nicht-investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II B)
    • Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II C)
    • Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II D)
    • Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie Stärkung der Identität vor Ort in Form eines Regionalbudgets (Teil II E)

    Einschränkungen

    Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:

    • Erwerb von Immobilien
    • Kauf von Lebendinventar (Tiere, einjährige Pflanzen inklusive deren Anpflanzung)
    • Kosten des laufenden Betriebs und Unterhaltungskosten
    • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren
    • Buchführungskosten, Leasingkosten, Kosten für Mietkauf, Pachten, Erbbauzinsen und vergleichbare Aufwendungen sowie gewährte Skonti
    • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, außer beim Regionalmanagement
    • Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
    • Umsatzsteuer für natürliche Personen und Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die – auch anteilig – nach Paragraph 15 des Umsatzsteuergesetzes vorsteuerabzugsberechtigt sind beziehungsweise innerhalb der Zweckbindungsfrist nach Nummer 6.3 werden. Das betrifft auch die Umsatzsteuer für pauschalierende Unternehmen nach Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes und wenn von den Ausnahmeregelungen des Umsatzsteuerrechts (zum Beispiel Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG) Gebrauch gemacht wird.
    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • Ersatzbeschaffungen
    • Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage regionaler Entwicklungsstrategien (Teil II A)
    • Umsetzung von nicht-investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II B)
    • Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II C)
    • Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II D)
    • Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie Stärkung der Identität vor Ort in Form eines Regionalbudgets (Teil II E)

    Einschränkungen

    Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:

    • Erwerb von Immobilien
    • Kauf von Lebendinventar (Tiere, einjährige Pflanzen inklusive deren Anpflanzung)
    • Kosten des laufenden Betriebs und Unterhaltungskosten
    • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren
    • Buchführungskosten, Leasingkosten, Kosten für Mietkauf, Pachten, Erbbauzinsen und vergleichbare Aufwendungen sowie gewährte Skonti
    • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, außer beim Regionalmanagement
    • Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
    • Umsatzsteuer für natürliche Personen und Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die – auch anteilig – nach Paragraph 15 des Umsatzsteuergesetzes vorsteuerabzugsberechtigt sind beziehungsweise innerhalb der Zweckbindungsfrist nach Nummer 6.3 werden. Das betrifft auch die Umsatzsteuer für pauschalierende Unternehmen nach Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes und wenn von den Ausnahmeregelungen des Umsatzsteuerrechts (zum Beispiel Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG) Gebrauch gemacht wird.
    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • Ersatzbeschaffungen
  • Wer wird gefördert?

    • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen
    • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Maßnahmen liegen in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ sowie in der Gebietskulisse der jeweiligen LEADER-Region und tragen zur Erreichung der Zielsetzungen der jeweiligen LEADER-Region, beschrieben in deren Regionalen Entwicklungsstrategien bei.

    Grundlage für eine Förderung ist ein positives Votum im Rahmen des Projektauswahlverfahrens der jeweiligen LEADER-Region.

    Maßnahmen liegen in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ sowie in der Gebietskulisse der jeweiligen LEADER-Region und tragen zur Erreichung der Zielsetzungen der jeweiligen LEADER-Region, beschrieben in deren Regionalen Entwicklungsstrategien bei.

    Grundlage für eine Förderung ist ein positives Votum im Rahmen des Projektauswahlverfahrens der jeweiligen LEADER-Region.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region festgelegt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie.

    Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region festgelegt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung

    Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Ihre Region zuständige Regionalstelle:

    Ansprechpartner im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
    und Flurneuordnung (Regionalteamleiter/innen)
    Name Telefon E-Mail Anschrift LEADER Regionen
    Kirsten Straube 033201
    4588-110
    kirsten.straube@lelf.brandenburg.de Ortsteil Groß Glienicke
    Seeburger Chaussee 2
    14476 Potsdam
    Havelland,
    Rund um die Fläming Skate, 
    Fläming-Havel
    Karsten Raderkopp 03361
    554-311
    karsten.raderkopp@lelf.brandeburg.de Rathausstraße 6 
    15517 Fürstenwalde
    Oderland,
    Märkische Seen
    Bettina Winter 03391
    838-228
    bettina.winter@lelf.brandenburg.de Fehrbelliner Straße 4e
    16816 Neuruppin
    Ostprignitz-Ruppin,
    Obere Havel,
    Storchenland Prignitz
    Simone Schökel  03544
    403166
    simone.schoekel@lelf.brandeburg.de Karl-Marx-Straße 21
    15926 Luckau
    Elbe-Elster,
    Lausitzer Seenland,
    Spree-Neiße-Land,
    Spreewald
    Petra Fehlemelcher 03984
    7187-23
    petra.fehlemelcher@lelf.brandenburg.de Grabowstraße 33
    17291 Prenzlau
    Barnim,
    Uckermark
    Jutta Haase 03391
    838- 227
    jutta.haase@lelf.brandenburg.de Fehrbelliner Straße 4e
    16816 Neuruppin
    landesweit

    Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Ihre Region zuständige Regionalstelle:

    Ansprechpartner im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
    und Flurneuordnung (Regionalteamleiter/innen)
    Name Telefon E-Mail Anschrift LEADER Regionen
    Kirsten Straube 033201
    4588-110
    kirsten.straube@lelf.brandenburg.de Ortsteil Groß Glienicke
    Seeburger Chaussee 2
    14476 Potsdam
    Havelland,
    Rund um die Fläming Skate, 
    Fläming-Havel
    Karsten Raderkopp 03361
    554-311
    karsten.raderkopp@lelf.brandeburg.de Rathausstraße 6 
    15517 Fürstenwalde
    Oderland,
    Märkische Seen
    Bettina Winter 03391
    838-228
    bettina.winter@lelf.brandenburg.de Fehrbelliner Straße 4e
    16816 Neuruppin
    Ostprignitz-Ruppin,
    Obere Havel,
    Storchenland Prignitz
    Simone Schökel  03544
    403166
    simone.schoekel@lelf.brandeburg.de Karl-Marx-Straße 21
    15926 Luckau
    Elbe-Elster,
    Lausitzer Seenland,
    Spree-Neiße-Land,
    Spreewald
    Petra Fehlemelcher 03984
    7187-23
    petra.fehlemelcher@lelf.brandenburg.de Grabowstraße 33
    17291 Prenzlau
    Barnim,
    Uckermark
    Jutta Haase 03391
    838- 227
    jutta.haase@lelf.brandenburg.de Fehrbelliner Straße 4e
    16816 Neuruppin
    landesweit

Weiterführende Informationen

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